Presse Samtgemeinde Hage
27.11.2018, 12:20 Uhr
Sportstättensanierung

Die Koalition bringt ein Sportstättensanierungsprogramm auf den Weg

 

mit bis zu 100 Millionen Euro aus der sogenannten VW-Milliarde, also dem Bußgeld des VW-Konzerns zu Gunsten der Landeskasse, bringt die Koalition aus SPD und CDU zusammen mit der Landesregierung nunmehr ein Sportstättensanierungsprogramm auf den Weg. Ziel ist der Erhalt der bestehenden (Breiten-)Sportinfrastruktur und die Reduzierung des vorhandenen Sanierungsstaus.

 

Das Sportstättensanierungsprogramm soll eine Laufzeit von Beginn 2019 bis Ende 2022 haben. Wichtig ist, dass es kein sogenanntes „Windhund-Prinzip“ geben soll, vielmehr sind vier Antragsstichtage während der Laufzeit des Programms geplant, damit jede Kommune die Chance hat, von dem Programm zu profitieren.

 

Die Sportstättensanierung steht im Vordergrund des Programms. Der Neubau von Sportstätten als Ersatz vorhandener Sportstätten soll nur dann gefördert werden, wenn dies nachweis-ich die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Erweiterungsmaßnahmen sollen nur in Ausnahme-fällen und unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukünftiger Nutzungsbedarfe im Rahmen von Modernisierungen förderungsfähig sein.

 

Dies vorausgeschickt ergeben sich fünf Förderschwerpunkte:

 

1. Kommunale Sporthallen: Gefördert werden Turnhallen, da sie multifunktional nutzbar und kommunale Zentren des Sports in der Kommune sind. 

 

2. Kommunale Hallenschwimmbäder: Gefördert werden Hallenschwimmbäder mit Lehr- oder Wettkampfbecken, jedoch keine Spaßbäder, Solebäder oder Ähnliches. Aufgrund des besonders hohen Sanierungsstaus bei Hallenbädern, Bäderschließungen und der nachlassenden Schwimmfähigkeit von Kindern und Erwachsenen, sowie der auch 2018 wieder steigenden Zahl von Todesfällen durch Ertrinken in Niedersachsen, erscheint dies sachgerecht.

 

3. Kommunale Sportfreianlagen: Gefördert werden Sportplätze und Laufbahnen sowie die dazugehörigen Sanitärgebäude. Sie dienen sowohl dem organisierten Wettkampfsport als auch den nicht wettkampforientierten Sport- und Bewegungsaktivitäten in einer Kommune und sind deshalb ein wichtiger Förderschwerpunkt.

 

4. Sportleistungszentren: Gefördert werden landesweit bedeutsame kommunale Sportleistungszentren, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.

 

5. Vereinssportstätten: Über den Landessportbund Niedersachsen werden vor dem Hintergrund des auch dort bestehenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs auch Vereinssportstätten in das Sportstättensanierungsprogramm aufgenommen.

 

Wie geht es weiter?

Zurzeit erarbeitet das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die entsprechen-den Förderrichtlinien, welche zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollen. 

 
aktualisiert von Udo Böhm, 27.11.2018, 12:27 Uhr
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